BVfK - Wochenendticker 6. Januar 2018

  kompetent - kritisch - konstruktiv

  *** exklusiv für BVfK-Mitglieder ***

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„… wir möchten uns für Ihre Arbeit und Ihr Bestreben den freien Autohändlern einen guten Ruf zu verschaffen und zu erhalten sowie die unermüdlichen Anstrengungen an den  verschiedensten Fronten wie Herstellern, Gerichten, Verbrauchern bedanken …

 

"... man hätte so gerne noch mehr erreicht und nur strahlende Autohändler-Gesichter unter dem Weihnachtsbaum gefunden..."

 

BVfK-Digital:

Aus dem "Nähkästchen" unserer digitalen Projekte für 2018

 

Neues aus der Rechtsabteilung:

LG Karlsruhe: „Falschberatung“ nach Abmahnung durch DUH? Anwalt schadensersatzpflichtig!

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Sehr geehrter Herr Klein,

liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BVfK,

wir möchten uns bei Ihnen für das abgelaufene Jahr 2017 bedanken.

Ihre Arbeit und Ihr Bestreben den freien Autohändlern einen guten Ruf zu verschaffen und zu erhalten sowie die unermüdlichen Anstrengungen an den verschiedensten Fronten wie Herstellern, Gerichten, Verbrauchern und zum guten Schluss noch bei uns freien Händlern, bei denen Sie bestimmt in so machen Fällen mehr Geduld und Verständnis benötigen und aufbringen müssen als bei so manchen Endverbrauchern und Richtern zusammen.

Für Ihre Geduld und Ihre Ausdauer bei gleichzeitiger Flexibilität und den Abwägungen „Wohin gehen wir zuerst".

Das Jahr 2017 war für uns ganz besonders. Überlegungen wie wir unsere kleine Autofirma weiterhin führen können mit einer leichten Steigerung des Ertrages fällt uns immer schwerer. Wird man belohnt für Fleiß, Sparsamkeit, Ehrlichkeit, fairen Umgang mit Kunden, Lieferanten?,.... wir wissen es seit 2017 nicht mehr.

Selbstverständlich wird man von Jahr zu Jahr erwachsener, reifer, leider aber auch älter und bestimmt schneller mal müde. Leider,......... So ist das Leben und nach 35 Jahren in der Branche Auto hat man schon die eine und andere Delle weg.

2017 war ernüchternd, dass Werte die unserer Meinung nach wichtig, sehr wichtig sind im Umgang mit seinem Umfeld schnell bedeutungslos werden können. Dass Fleiß und eigene Überlegungen kein Ausschlag mehr geben und sein können.

Wenn jemand ruft "Fahrverbot", wenn ein kleiner Mann ganz groß, die Automobilwirtschaft an die Wand nagelt die Ihn selbst Jahrelang gut versorgt hat, wenn Politik dumm daher redet und man feststellt wie eigensinnig und verantwortungslos nur auf das eigene Hemd geschaut wird, man mittlerweile ein schlechtes Gewissen hat Autos zu verkaufen, neue Autos, die Menschen töten mit all den Schadstoffen die aus dem Auspuff kommen ...

Wir haben noch Autos verkauft, die 25 Liter Kraftstoff auf 100 km verbrauchten, die 40 Stunden Woche war normal, die Lehrjahre noch Lehrjahre waren. Um Gottes Willen, selbstverständlich soll sich die Welt verändern, Dinge auf den Prüfstand gestellt und ebenso immer wieder Fragen werden. 

Aber warum spricht niemand über die tollen Errungenschaften der letzten zwei Jahrzehnte? Darüber, dass der Verbrach stark gesunken, die Emissionswerte immer weiter zurückgegangen sind, die Unfallsicherheit stark gestiegen ist, die Verkehrstoten auf niedrigstem Stand sind und das alles bei ständig anwachsender Mobilität.

Warum wir so viel verzerrt, verschwiegen, verdreht, gelogen, ....? Die Medienbericht sind, ja und jetzt fällt uns nicht ein wie man es nennen kann, was sind die Berichte, ....wir wissen es nicht.

Wir haben uns extra große laute Böller besorgt um diese zum Ende 2017 zu zünden damit das Jahr 2017 weit, weit wegfliegt und nicht wiederkommt. Warum verklagen wir eigentlich nicht gemeinsam die Feuerwerksindustrie. Ist es noch zeitgemäß das ganze Pulver abzufackeln? Ist der Breitreifen zeitgemäß, ist der SUV, der Pick Up, die Luxusklasse, die Schaltpaddeln für noch mehr Lärm, Zwischengas und Schadstoffausstoß, usw.  ....?

Das Schlimme ist, wir haben ja noch keine handlungsfähige Regierung. Oh weih, da geht das neue Jahr schon gut an. Wenn unsere Politiker Autohändler wären, würden viele lebenslange Haftstrafen bekommen.

Wie halten uns jetzt an Ihren Satz am Ende Ihrer wöchentlichen News:

„Alles Gute für den Autohandel!“

Jetzt schließen wir uns am Ladekabel an damit unsere Akkus wieder voll werden und wünschen Ihnen mit Dank:

Alles Gute für den BVfK und dessen Autohändler! 

Sylvia Unterholzner, Christian Oehl

EuroAutoPool Leasing & Finanzierungs GmbH
www.euroautopool.de

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Verwaltungsrat Kai Strehlau antwortet:

… oh wie wahr … hier spricht jemand aus meiner (unserer) tiefsten Seele.

"...Wenn das alte Jahr erfolgreich war, dann freue dich aufs Neue. Und war es schlecht, ja dann erst recht..." (Albert Einstein)

Kai Strehlau www.gepflegte-automobile.de

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Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

man kann den vorausgehenden Autoren nur danken und zustimmen. Das Jahr 2017 war mehr als nur anspruchsvoll und der freie Handel hatte ungewöhnlich viele Bewährungsproben zu bestehen. Die Komplimente tun gut, doch die sorgenvollen Zeilen schmerzen, denn man hätte so gerne noch mehr erreicht und nur strahlende Autohändler-Gesichter unter dem Weihnachtsbaum gefunden.

Lassen Sie uns also tatkräftig in die Zukunft schauen und hoffen, dass schädlicher, von fragwürdigen Motiven geleiteter und mit unlauteren Methoden betriebener Streit nunmehr Vergangenheit ist und wir gemeinsam die großen Aufgaben angehen und bewältigen können.

Jedenfalls wird in der BVfK-Küche bereits wieder fleißig entwickelt und gewerkelt, damit wir Ihnen in 2018 erneut eine Vielzahl wohlschmeckender Menüs servieren können, bei denen die wesentlichen Zutaten aus der Abteilung

"Alles Gute für Ihren Autohandel!"

nicht fehlen werden!

Dies verspricht Ihnen wie gewohnt und nach wie vor Ihr „Oberkellner“

Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

 

Feedback immer gerne direkt an: vorstand@bvfk.de

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Bild rechts: Marcel Manthey - Koordination BVfK-Digital

BVfK-Digital:

 

Aus dem "Nähkästchen" unserer digitalen Projekte für 2018

nach dem nun unser erstes Projekt mit der Ankaufplattform kurz vor dem Launch steht, sind wir in der Kreativschmiede des BVfK (...im Keller hinter Gittern :-)...) noch lange nicht fertig mit unserer Arbeit, sondern sammeln jetzt bereits schon Informationen und sichten Anforderungsprofile für die nächsten Entwicklungen.

So steht als nächstes Projekt die lang ersehnte Fahrzeugverwaltung auf dem Plan für 2018. Das Anforderungsprofil dazu steht bereits und wir werden wohl mit einer Light-Version schon gegen Ende 2018 / Anfang 2019 an den Start gehen können. Hier stehen wir lediglich noch vor der Hürde die Börsen (AS24, mobile.de etc.) über die Schnittstelle mit den Fahrzeugen aus dem DMS zu befüllen. Da wir aber schon in eine Richtung Daten abholen können, schaffen wir auch noch die andere Richtung, da sind wir uns sicher. Ziel ist es ein Modulares System zu schaffen, mit Einzelkomponenten die man bei Bedarf hinzufügen kann. Dank unseres Kompetenzteams werden wir auch mit dieser Lösung eine auf Augenhöhe des Händlers entwickeln, die nur (oder gerade) das enthält, was man auch wirklich braucht. 

Parallel dazu steht noch die Entwicklung eines Plugins auf dem Tablett, um den Fahrzeugbestand von AS24 in die eigene Webseite zu integrieren. Damit sollten wir die SEO-Probleme der i-frame nutzenden Händler künftig beseitigen können. Sprich: man findet Ihre Fahrzeuge bei Autoscout dann auch auf Ihrer eigenen Webseite. 

Für Anregungen, Kritik und Optimierungsvorschläge, freuen wir uns jederzeit auf eine E-Mail von Ihnen. 

Ihr Marcel Manthey

Kontakt: m.manthey@bvfk.de

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Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung

LG Karlsruhe: „Falschberatung“ nach Abmahnung durch DUH? Anwalt schadensersatzpflichtig!

 

Inhaltlich unnötig weit gefasste Unterlassungserklärung – Kfz-Händler kann Regress bei seinem Anwalt nehmen   

Der Kfz-Händler hatte 2008 in einer Lokalzeitung verschiedene Fahrzeuge angeboten, ohne an die nach der Pkw-EnVKV erforderlichen Angaben zum Kraftstoffverbrauch und den CO₂-Emissionen zu denken. Der umtriebigen DUH blieb dies natürlich nicht lange verborgen, die Abmahnung war schnell geschrieben. Die vorgefertigte Unterlassungserklärung bezog sich sowohl auf Werbeschriften (z. B. Anzeigen in der lokalen Presse) als auch auf in elektronischer Form verbreitetes Werbematerial (insb.  Internetwerbung).

Der beauftragte Anwalt versuchte noch, die DUH gegen eine Spende von einem Verzicht auf die Unterlassungserklärung zu überzeugen – vergeblich. Also empfahl er dem Händler die Abgabe der von der DUH vorgeschlagenen Unterlassungserklärung.

2015 hatte die DUH dann einen neuerlichen Verstoß des Händlers gegen die Vorschriften der Pkw-EnVKV ausgemacht. Dieses Mal fehlten im Rahmen des Internetauftritts lediglich an einer Stelle versehentlich die nötigen Angaben. Die DUH mahnte erneut ab und forderte zugleich die lukrative Vertragsstrafe aus der Unterlassungserklärung von 2008 in Höhe von 10.000,- €.

Dagegen zog der Händler vor Gericht. Der Richter wies darauf hin, dass die damalige Unterlassungserklärung eben auch Verstöße gegen die Vorschriften der Pkw-EnVKV in der Internetwerbung umfasse und riet zu einem Vergleich. Letztlich zahlte der Händler 6.000,- € an die DUH und blieb auf den Verfahrenskosten von ca. 2.000,- € sitzen.

Diese Summe forderte der Händler nun von seinem Anwalt, da er sich seinerzeit bei Abgabe der Unterlassungserklärung falsch beraten sah. Das LG Karlsruhe gab der Klage in weiten Teilen statt: Der Anwalt habe versäumt, die Unterlassungserklärung auf den konkreten Verstoß in Printmedien zu beschränken. Dadurch habe er den Händler unnötig dem Risiko ausgesetzt, dass er gleich bei seinem ersten Verstoß in der Internetwerbung bereits die Vertragsstrafe verwirkt. Der Händler müsse sich nur vorwerfen lassen, dass er bei der Werbung die gesetzlichen Vorschriften nicht eingehalten habe. Wegen dieses Mitverschuldens könne der Händler nicht den vollen Betrag verlangen.  

(LG Karlsruhe - 18 O 24/17)

Anmerkung der BVfK-Rechtsabteilung:

BVfK-Vertragsanwalt und UWG-Experte Guido Bockamp hält das Urteil für richtig. Die vorgefertigten Unterlassungserklärungen der DUH hätten sich früher üblicherweise auf mehrere Verstoßformen (Wortlaut: „..im Sinne und nach Maßgabe der Pkw-EnVKV..“) erstreckt. Daher dürfte es eine Vielzahl von Kfz-Händlern geben, denen die Unterzeichnung einer wortgleichen Unterlassungserklärung angeraten wurde. Bockamp empfiehlt den betroffenen Kfz-Händlern nun die Prüfung eigener Ansprüche, auch um ggfs. als Geschäftsführer nicht in die persönliche Eigenhaftung gegenüber dem Unternehmen zu geraten.

Hierbei sollten – wie der vorliegende Fall zeigt – auch Sachverhalte überprüft werden, die bereits länger zurückliegen. Für Ansprüche aus Anwaltshaftung gelten hinsichtlich der Verjährung andere Maßstäbe, so dass solche in der Regel erst nach sechs Jahren nicht mehr durchgesetzt werden können.

Die BVfK-Rechtsabteilung ist Mitgliedern hierbei gerne behilflich. 

Stefan Obert

BVfK-Rechtsabteilung

Detaillierte Informationen erhalten betroffene BVfK-Mitglieder direkt bei der    rechtsabteilung@bvfk.de

Zur kostenlosen (im Mitgliedsbeitrag enthaltenen) Ersteinschätzung geht´s hier:

>>> Anfrage-Ersteinschätzung

Wichtige Links zu den Informationen und Leistungen der BVfK-Rechtsabteilung:

>>> BVfK-Vertragsformulare

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>>> Liste der BVfK-Vertragsanwälte

>>> FAQs-BVfK-Rechtsfragen

>>> BVfK-Verbraucherinformation-zum-Kaufrecht

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BVfK-Terminkalender:

22. - 23. März 2018 - 11. Deutscher Autorechtstag in Königswinter

5. - 6. Mai 2018 - 12. GROSSER BVfK-JAHRESKONGRESS / Rhein in Flammen

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